Mrz 042006
 

Wie man in diesem Urteil nachlesen kann, ist der eBay-Verkäufer nun noch schlechter gestellt, als er es ohnehin schon ist.
Vereinfacht gesagt, öffnet dieses Urteil Spaßbietern Tür und Tor, wenn sie sich nach Zuschlag darauf herausreden, daß sie das nicht gewollt hätten und selbst gar nicht gewesen seien.
Die Juristerei und das Internet passen eben nicht zusammen. Die sollen sich lieber um überhängende Zweige und kläffende Köter kümmern und eBayer in Ruhe lassen.

 Posted by at 11:58 am

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