Feb 122007
3 x politische Morde = 5 x lebenslänglich + 15 Jahre Knast = Haftentlassung nach 25 Jahren Jahren.
Und da heißt es immer, der Staat sei auf dem rechten Auge blind.
Jedenfalls braucht man sich über schlechte mathematische Leistungen der Jugend nicht wundern, wenn schon die Obersten so mies rechnen können.
Zum Glück basiert unser Rechtssystem auf dem Glauben, jeden Menschen prinzipiell wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können und nicht auf Rache.
Und 25 Jahre Haft sind wirklich verdammt viel. Man muss überlegen, die Frau Mohnhaupt geht jetzt stramm auf die 60 zu, sie hat weit über einem Drittel ihres kompletten Lebens im Knast gesessen.
Und ausserdem ist es nunmal so, dass sich mehrere lebenslängliche Freiheitsstrafen nicht (mehr) „addieren“ können. Wär auch recht schwachsinnig bei einer Strafe, die keine definierte Länge hat.
Es sind 24 Jahre Haft, keine 25. 25 Jahre hat sich ein Berufsoffizier der NVA verpflichtet.
Ich dachte eben immer, 1x lebenslänglich kann nur durch eine Amnestie aufgehoben werden. Es gab aber seit 1985 keine fünf Amnestien.
Dann sei dir die Lektüre von http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe empfohlen.
Immer diese Rechtsstaatler…
Besser ist das. Gerade du solltest doch eigentlich ein paar rechtsstaatliche Grundsätze eigentlich zu schätzen wissen, hast du doch miterlebt, wie es auch „anders“ geht…
Recht und Gerechtigkeit sind aber eben nicht das selbe. Und wer glaubt, dass Recht nichts mit Politik zu tun hat, sondern eine eigenständige und vollständig unabhänige Größe unseres Systems darstellt, der glaubt auch, dass ihm demnächst wieder das Osterhasi die bunten Eier vor die Tür legt.
Es ist also weder Recht noch Gerecht, wenn jemand, der ein gutes Drittel seines Lebens im Knast verbrachte, nach 24 Jahren freikommt und in die Gesellschaft wiedereingegliedert werden soll? Nix für ungut, aber dein Osterhasenvergleich geht mMn voll am Ziel vorbei.
Noch dazu unter der (wahrscheinlichen?) Annahme, dass die Frau Mohnhaupt „ihrer Sache“ in diversen Talkshows, durch die sie mit Sicherheit durchgereicht wird, durch die 70er-Jahre-RAF-Kampfrhetorik nicht gerade einen Gefallen tun wird?
Andererseits – von der Warte aus betrachtet, wär es wahrscheinlich humaner für sie, sie im Knast versauern zu lassen (jedenfalls bis die Revolution kommt), hat sie doch ihren „Kampf“ mehr oder weniger auf ganzer Linie verloren.
Also gut, wollen wir mal ein bißchen ernsthafter werden.
Wie’s der Zufall so will, war mein Großvater, bzw. dessen Bruder ein persönlicher Freund von Hanns-Martin Schleyer und die Ereignisse des sog. „Deutschen Herbstes“ haben nicht nur eine Tragödie bei den direkt betroffenen Familien ausgelöst, sondern auch das Umfeld in ernsthafte Krisen gestürzt.
Und ja – ich bin allerdings der Meinung, dass der Strafrahmen, den das Urteil vorgab, nicht unbedingt mit „mindestens“ erledigt war. Und meine Massgabe ist hier ganz sicher nicht irgendein persönlicher Rachegedanke, sondern der Fakt, dass diese überführte Mörderin nicht einen Deut von ihrer alten Position abgerückt ist und ebensowenig zur Aufklärung der damaligen Ereignisse beigetragen hat.
Trotzdem lasse ich auch das Argument gelten, dass die kürzlich beschlossene Aussetzung zur Bewährung ein Verfahren ist, dass für jeden anderen „normalen“ Verbrecher auch gegolten hätte und eine Frau Mohnhaupt ist wie eine „normale“ Verbrecherin zu behandeln. Keine Sonderrechte für Terroristen, das galt damals und gilt entsprechend heute.