Jan 292006
In meiner Büchersammlung befindet sich auch „der Lehmann“, ein älteren Juristen wohlbekannter Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Verlag de Gruyter. Nur ist mein Examplar in der 3. Auflage und erschien 1928.
Doch nicht deswegen erwähne ich das Buch. Beim Blättern fiel mir ein Zettel entgegen.
Ein Hauch einer Vergangenheit streifte mich und hinterließ und Frösteln, daß der Leser vielleicht mit mir teilen kann.
Hier eine Abschrift des Zettels:
Rechnung für Herrn Refr. Rudolf
Miete für Juli 1935 30.-
Auslagen
v. 16.-22./6. = Tomaten -.18; Streichh, -,04 -,22
Brötchen -.28 But -.15 -,43
Tee-Zubereitung -,35 1.-
v. 23.-29./6. = Brötchen -.20 Brot -.15 -,35
2xKaffee -,40; 2x Streichh. -,08 -,48
??? -,15, Gurkensalat -.25 -,40
Erdbeeren -,20 -,20
Brötchen -.28 But -.15 -,43
Tee-Zubereitung -,30 1.73