Ja, ich gebe es zu, ich habe auch einmal etwas kriminelle Energie aufgewendet.
Und das kam so…
Vor einiger Zeit kaufte ich eine, eher im oberen Preissegment angesiedelte, elektrische Zahnbürste. Dieses Drecksding ging nach knapp nach der Garantie kaputt. Und, im Gegensatz zu sonst, hatte ich den Kaufbeleg auch verspittelt. Egal, ich kaufte also im Spätherbst 2007 im Edeka eine Bürste der 20-Euro-Klasse. Die arbeitete auch 2 Wochen klaglos, stellte danach aber einfach ihren Dienst ein. Natürlich hatte ich den Kaufbeleg weggeworfen. So ärgere ich mich seit mehreren Monaten quasi täglich über meine defekte, elektrische Zahnbürste, die ich immer in Sichtweite am Waschtisch stehen habe.
Vorgestern nun reifte mein teuflischer Plan. Die seit Wochen ausverkauften 19,95-Elektrozahnbürsten waren nämlich wieder im Regal. Also kaufte ich eine Zahnbürste und verwahrte den Kaufbeleg ordentlich. Mein Genie hatte nun ausgeheckt, nach einigen Tagen die defekte Bürste mit dem Kaufbeleg zurückzubringen und mir das Geld zurückgeben zu lassen. Wie teuflisch, wie fies, wie genial!
Zu Hause stellte ich als erstes fest, daß erstere Bürste nicht defekt ist. Das Ladegerät stellte sich als der Übeltäter heraus. Naja, wie auch immer. Nichts außer der Anstandsfrist, konnte die Verwirklichung meines Planes nun stoppen. Ich war sogar zur Fairness bereit und wollte die unbenutzte Zahnbürste zurückgeben, da ja meine „alte“ Bürste wieder klaglos ihren Dienst versieht. Nun ließ ich also die neue Bürste leerlaufen (dauerte fast eine halbe Stunde, bis der Akku leer war). Perfekt!
Vorhin beim Aufräumen traf mich dann die Erkenntnis wie ein Schock – ich hatte heute Morgen während der Vorlesung meine Brieftasche aufgeräumt, überflüssigen Papierkram in den leeren Kaffeebecher gestopft und dann in den Müll geworfen. Nun, einer dieser Zettel war offenkundig nicht überflüssig … 😐
Feb 232008
Tja,
Verbrechen zahlt sich einfach nicht aus… :-))