Nov 162020
 

…erklärt sich mit den folgenden Fotos sehr leicht.

Hintergrund: Ich arbeitete als Rettungsschwimmer in Naherholungsgebiet Pahna und fuhr wie immer am Abend mit meinem Motorrad nach Hause. Tja und dann stoppten mich die Genossen Volkspolizisten. Ich begriff am Anfang nicht einmal, daß eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführ worden war. Doch im Polizei-Barkas dämmerte mir allmählich, daß sich meine motorisierte Zukunft anders entwickeln würde.

Zur Erläuterung der nächsten beiden Fotos: es gab kein Punktesystem mit Flensburg usw., sondern man hatte neben dem Führerschein stets diese nette Berechtigungskarte P mitzuführen.

Auf der Rückseite war Platz für 5 Stempel/Knöllchen. Wenn diese Stempelkarte voll war, dann war der Führerschein, der damals politisch korrekter Fahrerlaubnis genannt wurde, weg.

Merksatz (1) Du… (2) fährst … (3) keine… (4) Rennen… (5) mehr.

Bei mir verzichtete man auf die Arbeit, fünfmal zu Stempeln, wie man hier schön sehen kann.

Fazit: Ich hatte an diesem 24.07.1985 noch eine Dreiviertelstunde Zeit, nämlich bis 20:45 Uhr, um mit meinem Motorrad nach Hause zu fahren. Dort stellte ich es in den Schuppen und machte mich sogleich daran, mein Fahrrad wieder in Schuß zu bringen, denn ab jetzt war ich lange neun Monate Fußgänger. Für einen gerade Volljährigen eine deftige Strafe. Immerhin war der Führerscheinentzug nicht mit Kosten verbunden, ich hatte sowieso kein Geld und fairerweise wurden die Erziehungsberechtigten nicht für die Doofheit ihres Nachwuchses finanziell bestraft.

Am nächsten Tag, dem 25.07.1985, hatte ich die zweifelhafte Ehre, in der Regionalzeitung als „schnellster Raser des Tages“ genannt zu werden und am Folgetag, dem 26.07.1985, erreichte mich mit Postzustellungsurkunde der folgende Brief:

Man kann sage, was man will, aber die Strafe folgte auf dem Fuß und wirkte. Neun Monate kein Führerschein als Abiturient, das war übel. Auch der Spott aller Mitmenschen war mir sicher. Am Schlimmsten war aber, daß ich ohne Fahrerlaubnis der einzige Junge in meinem Jahrgang war, der nicht den billigen LKW-Führerschein über die GST machen durfte. Somit hatte ich doch einen finanziellen Schaden, denn nun mußte ich statt 75,00 Mark zwei Jahre später in der regulären Fahrschule um die 1.000 Mark berappen.

 Posted by at 3:46 pm

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