…Sonntag in München 13.000 Menschen gegen den harmlosen Transrapid protestieren und heute bundesweit nicht einmal halbsoviele Personen sich gegen die Vorratsdatenspeicherungspläne der Regierung auflehnen.
Nun gut, auch ich war heute nicht in Frankfurt. Doch Dienstag kann ich nicht, jeder andere Tag hätte prima gepaßt, zumal ich sowieso in der Stadt zu tun habe.
Wenn es jedenfalls mit Siebenmeilenstiefeln in diese Richtung weitergeht, daß der friedliche Bürger in seiner Freiheit eingeschränkt wird und (potentiell) schlimmer bespitzelt werden kann als sich Mielke und Co. in ihren erotischsten Träumen vorstellen konnten, dann muß man immer mehr über Art. 20 IV GG nachdenken. Hier ist er:
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Irgendwann, wenn ich mich richtig subversiv fühle, werd ich nen Song mit dem Namen „20,4“ schreiben. Und nicht jeder wird verstehen, worauf angespielt wird. Nugut, wenn man dann den Text meines potentiellen Smash-Hits hört, vielleicht schon. Bzw. wahrscheinlich sogar.
Man wird ja wohl noch träumen dürfen 🙂