Sep 252006
Wie in dessen Blogeintrag zu lesen steht:
Hier muss noch erhebliche Entwicklungsarbeit fuer die Archivierung und Verfuegbarmachung geleistet werden. Derzeit sind noch viele Fragen hinsichtlich Sammelumfang und Sammeltechnik unbeantwortet. In solchen Faellen werden die betreffenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst dann angefordert, wenn der Stand der Technik dies zulaesst. In der Zwischenzeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.
Also ist das Gesetz (GsD) momentan völlig für die Miezekatze.