… nicht zustellbar ist. Besser: wenn DHL inkompetent genug ist, ein Paket zuzustellen?
Hier die Geschichte:
Ich schickte vor ein paar Wochen ein Paket, welches ein repariertes Notebook enthielt, zu einer existierenden und auch richtig geschriebenen Adresse. Dafür zahlte ich 6,70 EUR.
Vor Ort traf man den Empfänger nicht an. Klar, der arbeitete in dieser Woche an einer 300 Kilometer entfernten Stätte. Seine Nachbarn hätten das Paket, wie in diesen Fällen seit Jahren üblich, auch gerne angenommen, doch das ging natürlich nicht, da ein Nachsendeauftrag existierte. Also gelangte das Paket nun zur korrekten Nachsendeadresse. An dieser Adresse wurde das Paket nicht zugestellt, weil man dort seinen Namen nicht auf dem Klingelschild fand. Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß seine dort wohnende Frau nicht seinen Nachnamen angenommen hat.
Vorhin nun stand ein sehr junger Postbote mit dem Paket vor mir. Gegen eine Gebühr von 6,90 EUR erhielte ich es zurück, ich könne die Annahme aber auch verweigern, was dann geschehe, wisse er aber auf Grund seiner Jugend nicht.
Weil nun der nicht erreichte Empfänger sein Notebook dringend benötigt und ich davon ausgehe, daß eine Annahmeverweigerung dem schnellen Erhalt eben nicht gerade förderlich ist, zahlte ich alo diese 6,90 EUR. Nun schicke ich das Paket noch einmal zu 6,70 EUR an die Mutter des Empfängers, die dann hoffentlich zu Hause ist und das Paket auch annehmen kann.
In Summe also 20,30 EUR für ein innerdeutsches Paket, wenn es denn nun ankommt. Ich hege jetzt so meine Zweifel.
Aber wieso hat DHL nicht a) es einfach den Nachbarn ersterer Adresse gegeben oder b) es der Nachsendeadresse zugestellt? Und wieso muß ich alles bezahlen? Ich habe doch nichts falshc gemacht?
Sep 162010
Sorry, aber die DHL hat hier nichts falsch gemacht, imho. Dem Nachbarn das Paket zu geben waere falsch gewesen, denn der Nachsendeauftrag sollte im Zweifel hoehere Prioritaet haben. Wenn ich einen solchen einrichte, dann will ich ja grad nicht, dass das Paket an meiner alten Adresse verschimmelt, sondern ich wills woanders hin haben, d.h. wenn ueberhaupt dann koennte man es dem Nachbarn an der Nachsendeadresse geben.
Und wenn die Nachsendeadresse nicht mit der tatsaechlichen Adresse uebereinstimmt, dann hat der Postbote/DHL Mensch da schon guten Grund, es nicht zuzustellen. Moechtest du deine Kreditkarten und PIN auch bei irgendjemand landen sehen, nur weil die Strasse und Hausnummer passen? Den Fehler hat dein Bekannter gemacht, er haette beim Nachsendeauftrag ein c/o oder z.Hd. soundso draufschreiben muessen.
Wird das Paket bei einem bestehenden Nachsendeauftrag denn ueberhaupt an die alte Adresse zugestellt? Die laden das doch nicht erst ein, fahren hin, finden den Namen nicht und erinnern sich dann an den Nachsendeauftrag. Das sollte doch zentral umgeleitet werden und direkt an die neue Adresse gehen (so wars zumindest bei mir immer). Die Moeglichkeit „Den Nachbarn bei Adresse A geben.“ scheidet dann eh aus.
Trotzdem bleibt die Frage, warum BlogRuz das alles bezahlen muss – früher gab es mal die Sitte des „unfrei“ sendens – d.h. Empfänger zahlt. Nun hatte ich ein paar mal den Fehler gemacht, weil ich eine Rücksendung nicht bezahlen wollte und kein Rückschein beilag selbiges zu versuchen und prompt kam der (z.B. maxi-Brief) zu mir zurück, Vermerk: unzureichende Frankierung.
Konsequenz: ich schreibe als Absender den Adressaten auf, und schon klappts.
Danke für alle Kommentare. Tatsächlich ging es mir nur darum, warum ich dreimal zahlen muß, wenn der Fehler beim Empfänger liegt.