Feb 152014
 

…fehlt mir immer ein, für mich maßgeblicher, Aspekt.

Der Typ schaut sich unbekleidete Knaben an – seltsam, aber nicht mein Problem, will ich eigentlich auch nicht wissen.

ABER! Der macht das im Bundestag auf bundestagischen Servern mit bundestagseigenen E-Mail-Adressen! Darüber redet man nur, wenn es um Beweisvernichtung, Sicherung usw. geht. Doch der Hauptaspekt fehlt mir. HAT DER NIX WICHTIGERES AUF ARBEIT ZU TUN, ALS BILDER ANZUSCHAUEN? Der bekommt 10.000 EUR im Monat vom Volk, dafür soll er für das Volk arbeiten. Kann er mit der Kinderschau nicht warten, bis er zu Hause ist?

 Posted by at 3:12 pm

  3 Responses to “Zum Fall Edathy…”

  1. Soweit ich weiß, sitzt der typische Bundestagsabgeordnete nicht von 9 bis 5 im Büro und geht dann nach Hause, sondern ist eher von 8 bis 8 im Dienst. Sei es unterwegs, in Sitzungen oder im Büro. Dass kein Mensch so lange am Stück konzentriert arbeiten kann ist klar, da gestehe ich jedem gerne ein paar Minuten surfen hier und da zu, meintwegen auch auf Pornoseiten.

    Dass er sich unbekleidete Knaben anschaut und damit direkt einen Markt fördert, der unter Umständen auch zu schlimmen Mitteln greift, um sein Material zu beschaffen, das ist hingegen absolut unverzeihlich.

    • Was ’ne BWLer-Antwort 😉 Wenn er die unbekleideten Knaben also ohne Bezahlung anguckt, dann wäre es ok, weil er so ja keinen Markt fördern würde…?

      • Wenn keine dritte Partei durch Bezahlung, Werbung, Bekanntheit, Klicks oder auch nur gesteigertes Selbstwertgefühl („ich teile etwas, was vielen gefällt!!“) oder was auch immer auch nur irgendwie davon profitieren kann, dann habe ich persönlich kein moralisches Problem damit, wenn sich jemand strafrechtlich relevantes Material reinzieht.

        Mir fällt zumindest gerade kein Beispielt oder Grund ein. Komplett ausschließen möchte ich es jetzt mal nicht 🙂

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