…aber nach langer, langer, ja wirklich langer Zeit denkt ein Politiker in Deutschland mal laut über eine Sache nach, bei der ich nicht sofort vernichtete Arbeitsplätze oder andere Sinnfreiheiten sehe. (kleiner Tusch)
Die Rede ist vom lauten Nachdenken der Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries (SPD) über eine Änderung des Erbrechtes in seinem IMO skandalösesten Fehlpunkt nämlich der Pflichtteilsregelung.
Es wunderte mich schon immer, daß in unserer FDGO-Gesellschaft solch eine schreiende Ungerechtigkeit herrschte.
Für diejenigen, die nicht so mit der Materie vertraut sind erkläre ich mal in aller Kürze, um was es eigentlich geht.
Bisher ist es so, daß gesetzlich Erbberechtigte nicht, unter keinen Umständen enterbt werden können, sie haben immer einen gesetzlichen Anspruch auf die Hälfte dessen, was ihnen normalerweise ohne testamentarische Verfügung zugestanden hätte.
vereinfachtes Beispiel:
Eltern setzen sich gegenseitig zu Erben ein und haben zwei Kinder. Eine ist die brave, holde Tochter, die die Alten liebevoll pflegt und einen netten Mann und 2 süße Kinder hat. Der andere ist der mißratene Sohn, der sich seit Jahren nicht blicken ließ und immer nur auftaucht, weil er Spielschulden zahlen muß oder Geld für neue Drogen oder den Puffbesuch braucht, wenn er nicht gerade wieder im Bau sitzt. Die Eltern haben ein Haus mit dem Wert 300.000 EUR und 10.000 EUR auf dem Konto und sterben beide (Sterbegeld und anderes bleiben mal außen vor). Im Testament steht, daß die Tochter Alleinerbin sei (bzw. deren Mann und ihre süßen Kinder, falls sie nicht mehr lebt) und der mißratene Sohn auf jeden Fall leer ausgehen soll.
Nach heutigem Recht bekommt der Sohn seinen Pflichtteil. Das ist die Hälfte dessen, was er bekommen hätte, wenn es kein Testament gäbe. Somit hat der Sohn einen gesetzlichen Anspruch auf 25% von 310.000, also auf 77.500 EUR.
Die Schwester muß in recht kurzer Zeit dem Bruder dieses Geld auszahlen, also muß sie eine Hypothek aufnehmen. Hoffen wir mal, daß das Haus schuldenfrei ist, sonst muß verkauft werden. Und der Wille der Erblasser (ich liebe dieses grauenhafte Wort, genauso wie Erbrecht) ist irgendwie garnicht bedacht worden.
Schauen wir mal, ob es zu einer Gesetzesänderung an dieser Stelle kommt, es wäre wünschenswert.
Ich befürchte aber, daß mißratene Söhne das durchaus anders sehen 🙂
Dez 162005